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   BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 5.60   

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https://dejure.org/1961,214
BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 5.60 (https://dejure.org/1961,214)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1961 - Gr. Sen. 5.60 (https://dejure.org/1961,214)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - Gr. Sen. 5.60 (https://dejure.org/1961,214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vorlage an den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts - Vertretungszwang im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - Erheblichkeit und Zulässigkeit der vorgelegten Frage des Bestehens von Vertretungszwang - Bestehen von Anwaltszwang für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 245
  • NJW 1962, 1170 (Ls.)
  • DVBl 1962, 453
  • DÖV 1962, 542
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60

    Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 5.60
    Der Freistaat Bayern wird durch die ergehende Entscheidung in seinen Rechten berührt; seine Beteiligung ist an den konkreten Gegenstand des Streitverfahrens geknüpft und beruht nicht darauf, daß ihm allgemein oder in einem bestimmten Rechtsbereich eine prozeßinstitutionelle Funktion eingeräumt wurde, wie dies bei dem Oberbundesanwalt und dem Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds der Fall ist (BVerwGE 12, 119).
  • BVerwG, 13.02.1956 - Gr. Sen. 2.54

    Revisibilität von Normenkontrollentscheidungen?

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 5.60
    Daß der dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegten Frage grundsätzliche Bedeutung zukommt und ihre Beantwortung im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist, entspricht der nicht überprüfbaren Auffassung des vorlegenden Senats (BVerwGE 3, 143).
  • BVerwG, 24.10.1966 - Gr. Sen. 3.65
    Das ergibt sich aus der gegebenen Begründung, die in erster Linie darauf gestützt ist, daß der Große Senat die Frage bereits durch seine Beschlüsse vom 19. Dezember 1961 (BVerwGE 15, 245 [BVerwG 11.01.1963 - VII C 182/60] und BVerwGE 13, 247), und zwar verneinend, beantwortet habe: BVerwGE 13, 245 bezieht sich gerade auf die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

    Die vorgelegte Rechtsfrage ist nicht bereits durch den Beschluß des Großen Senats BVerwGE 13, 245 beantwortet.

    Sollte der VÖI allerdings - entgegen der in BVerwGE 13, 245/246 vertretenen und vom VIII. Senat geteilten Ansicht - sogar funktionell am Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht beteiligt sein, also generell und unabhängig von seiner Beteiligung in der Vorinstanz, so käme es zur Beantwortung der vorgelegten Rechtsfrage auf die vom VIII. Senat als Beteiligungsgrundlage angenommene Fortdauer des Prozeßrechtsverhältnisses nicht mehr an.

  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62

    Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben

    Die Tatsache, daß er funktionell auf den landesrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Oberverwaltungsgerichts beschränkt ist (so BVerwGE 13, 245 [BVerwG 19.12.1961 - Gr. Sen. 5/60] [246]), schließt nicht aus, daß er als Beteiligter am Berufungsverfahren gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Revision einlegen konnte, zumal da der Oberbundesanwalt nicht durch Rechtsmitteleinlegung die Funktion des Vertreters des öffentlichen Interesses hätte wahrnehmen können.
  • BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94

    Anforderungen an die Einlegung einer Nichtvorlagebeschwerde im

    Ihre funktionelle Beschränkung als Vertreterin des öffentlichen Interesses auf den landesrechtlichen Zuständigkeitsbereich von Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichten (BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1961 - BVerwG, Großer Senat 5.60 - BVerwGE 13, 245) berechtigt nicht zu der Annahme, daß sie die im Rahmen der Ermächtigung des § 36 Abs. 1 VwGO übertragenen Rechte nicht auch durch Herbeiführung des Rechtsentscheides gemäß § 47 VwGO wahrnehmen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 14.88 - NVwZ 1991, 871).
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 59.62

    Geltung des Anwaltserfordernisses für eine Revisionseinlegung durch den Vertreter

    Die Beschlüsse des Großen Senats vom 19. Dezember 1961 (BVerwGE 13, 245 und 247) beziehen sich auf die in § 36 Abs. 1 Satz 2 VwGO geregelte bundesrechtliche Ermächtigung, dem Vertreter des öffentlichen Interesses allgemein oder für bestimmte Fälle die Vertretung des Landes oder von Landesbehörden zu übertragen.

    Die schon erwähnten Beschlüsse des Großen Senats vom 19. Dezember 1961 (BVerwGE 13, 245 und 247) entschieden nur über die Frage, ob das Land oder eine Landesbehörde im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dem Anwaltszwang unterliegt, wenn dem Vertreter des öffentlichen Interesses die Vertretung des Landes oder von Landesbehörden übertragen ist.

  • BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62

    Grenzen der Mietpreisbindung nach dem Mietpreisrecht - Bestimmung des Begriffs

    Die zunächst durch die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in ihrer Eigenschaft als Vertreterin des Beklagten eingelegte und begründete Revision entsprach allerdings nicht dem Anwaltserfordernis des § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 13, 245).

    Der Beklagte hat jedoch die nicht formgerecht eingelegte Revision unter Beachtung des Formerfordernisses von § 67 Abs. 1 VwGO durch eine neue Revision ersetzt und zugleich begründet sowie form- und fristgerecht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt ( § 60 VwGO): Vor der Entscheidung BVerwGE 13, 245 habe er nicht mit der Anwendbarkeit von § 67 Abs. 1 VwGO auf ihn rechnen können.

  • BVerwG, 06.12.1962 - VIII C 174.60

    Rechtsmittel

    Durch die Verfügung des Vorsitzenden des erkennenden Senats vom 28. März 1962 wurde sie unter Hinweis auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1961 - Gr.Sen. 5/60 -, BVerwGE 13, 245, um Mitteilung gebeten, ob in vorliegender Sache ein Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigter bestellt und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werde.

    Wie der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden hat (BVerwGE 13, 245), muß auch der Freistaat Bayern sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 67 Abs. 1 VwGO).

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 172.62

    Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung nach dem Gesetz zum Schutze der Jugend in

    Der erkennende Senat ist der Meinung, daß der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts die zuerst genannte Frage bereits in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1961 (BVerwGE 13, 245/247) im verneinenden Sinne beantwortet hat und daß daher zu einer anderen Entscheidung hier kein Raum bleibt.
  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 144.63

    Rechtsmittel

    Der V. Senat vertritt in seinem Zwischenurteil vom 15. April 1964 die Meinung, daß bereits der Große Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 13, 245 die Frage nach der weiteren Beteiligung des in der Vorinstanz beteiligten VÖI am Revisionsverfahren ohne Einlegung eines Rechtsmittels im verneinenden Sinne beantwortet habe und daß daher für eine andere Entscheidung kein Raum bleibe.
  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 213.63

    Maßnahmen zur Besserung des Zustandsbildes und Krankheitsbildes - Anspruch auf

    Der V. Senat vertritt in seinem Zwischenurteil vom 15. April 1964 die Meinung, daß bereits der Große Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 13, 245 die Frage nach der weiteren Beteiligung des in der Vorinstanz beteiligten VÖI am Revisionsverfahren ohne Einlegung eines Rechtsmittels im verneinenden Sinne beantwortet habe und daß daher für eine andere Entscheidung kein Raum bleibe.
  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 105.63

    Rechtsmittel

    Der V. Senat vertritt in seinem Zwischenurteil vom 15. April 1964 die Meinung, daß bereits der Große Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 13, 245 die Frage nach der weiteren Beteiligung des in der Vorinstanz beteiligten VÖI am Revisionsverfahren ohne Einlegung eines Rechtsmittels im verneinenden Sinne beantwortet habe und daß daher für eine andere Entscheidung kein Raum bleibe.
  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 174.63

    Vergütung für Beamte - Tätigkeit als Lehrerin

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 173.63

    Vorlage an den Großen Senat zur Bestimmung der Funktion des Vertreters des

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 97.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 201.63

    Beteiligung der Staatsanwaltschaft an Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 14.11.1963 - VIII C 249.63

    Zwischenfinanzierung eines Bauvorhabens durch öffentliche Darlehen -

  • BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 115.63

    Streit um den Übergang des Anspruchs eines verstorbenen Beamten auf Gewährung

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